Wichtige Änderung für alle Praxisanleitenden
Für alle in NRW lebenden oder arbeitenden Praxisanleitungen gab es mit dem Erlass vom 30.04.2024 eine wichtige Änderung.
Ab sofort ist es auch in NRW erlaubt seine jährlichen Pflichtfortbildungsstunden ( 24 Stunden) Online zu absolvieren, anstelle der bisher erlaubten 50%.
Den erlass finden Sie hier.