Auffrischungskurs Betreuungskräfte

§ 53c SGB XI

In der täglichen Betreuung von Patienten ist es wichtig sein Wissen regelmäßig aufzufrischen, zu aktualisieren und neue Ideen für Beschäftigungsangebote zu erhalten. Ebenso hilft ein Austausch mit anderen Kursteilnehmern zur Reflexion des Arbeitsalltag.

Laut Richtlinie nach § 87b Abs.3 AGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen vom 19.08.2008 müssen Betreuungskräfte nach der Qualifizierungsmaßnahme mindestens einmal im Jahr ihr Wissen in einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme vertiefen.

Tätigkeit im Berufsfeld der Betreuung von Pflegenden mit und ohne Demenz.

  • Aktualisierung des Wissens zur Betreuung von Pflegebedürftigen und die Reflexion von Praxiserfahrungen

Alle Betreuungskräfte mit der Basisqualifizierung nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b)

  • Reflexion der Praxis und der eigenen Rolle als Betreuungskraft
  • Entwicklung von professioneller Distanz
  • Betreuungsangebote gestalten und umsetzen
  • Bedarfsorientierte Erweiterung der Fachkompetenz
  • Erfahrungsaustausch anhand von Fallbeispielen
  • Zusammenarbeit zwischen Betreuungs- und Pflegekräften fördern
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2 Tage à 8 Unterrichtsstunden

BR02.2024
28.02.24           Stress lass nach – Belastungen erkennen und verändern

BR03.2024
13.03.24           Gewaltprävention – Beachtung schenken – Sicher leben im Alltag

Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Auffrischungskurs für Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI erhalten Sie eine Bescheinigung.

Mit einer Bescheinigung zur jährlichen Teilnahme an dem Auffrischungskurs für Betreuungskräfte, erfüllen Sie die vertraglichen Voraussetzung für die Kostenträger.

Seminargebühren: 180,00€

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