Inhaltlich orientiert sich die Weiterbildung am Curriculum gemäß § 17 des Vertrags über häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushaltshilfe (§§ 132, 132 a Abs. 2 SGB V).
Alle relevanten Pflegethemen werden vermittelt und ihre Ausführung durch Übungen erlernt.
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung müssen die Teilnehmer/- innen ein dreimonatiges Vollzeitpraktikum im Bereich der Behandlungspflege unter Anleitung absolvieren, um danach in entsprechenden Aufgabenfeldern tätig werden zu dürfen.
Sie erwerben in einer sach- und fachgerechten theoretischen Schulung gem. Landesvertrag NRW Häusliche Pflege alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der behandlungspflegerischen Tätigkeit der Leistungsgruppe 1 und 2.