Qualifizierung in der Behandlungspflege

(LG 1 & LG 2)

Diese Maßnahme vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Tätigkeit im Bereich der Behandlungspflege in den Leistungsgruppen 1 und 2 gemäß des Vertrags über häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushaltshilfe gemäß §§132, 132a Abs. 2 SGB V.

Der Kurs findet vormittags in Präsenz  statt und wird anschließend als Online Kurs fortgeführt.  Die Prüfung erfolgt an einem separaten Termin in Präsenz in unseren Schulungsräumen in Essen.

  • Berufserfahrung in der Pflege von mindestens einem Jahr
  • Falls die Maßnahmenvariante ohne Praktikum gewählt werden soll: Sicherstellung einer dreimonatigen Anleitung und Einarbeitung durch eine dreijährig examinierte Pflegefachkraft in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung
  • Pflege-Hilfskräfte, die ihr Leistungsspektrum in der Pflege erweitern möchten. Insbesondere alle Interessierten, die im ambulanten Pflegebereich tätig sein wollen.
  • Der Kurs umfasst die rahmenvertraglich mit den Krankenkassen vereinbarten Inhalte.

    Diese beinhalten u.a.:

  • Blutdruckmessung

  • Ernährung im Alter und Blutzuckermessung

  • Medikamentengabe (Arzneimittellehre)

  • Injektionen s.c., Richten von Injektionen

  • Flüssigkeitsbilanzierung

  • Verabreichung von Augentropfen

  • Klistiere und Klysma

  • Inhalationen

  • Durchführung dermatologischer Bäder, Medizinische Einreibungen, Kältetherapie

  • Hygiene

  • Notfall

  • Haftungsrecht

  • Umgang mit Kompressionsstrümpfen

  • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters

  • Umgang mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG)

  • Versorgung von Dekubiti Grad I und Grad II

Der Online Kurs umfasst insgesamt 160  sowie 26 Unterrichtsstunden (die der Teilnehmer zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie zur Prüfungsvorbereitung verwendet).

LG07.2024
02.07.-05.07.2024
22.07.-26.07.2024
19.08.-23.08.2024
14.10.-18.10.2024
30.10.2024

Inhaltlich orientiert sich die Weiterbildung am Curriculum gemäß § 17 des Vertrags über häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushaltshilfe (§§ 132, 132 a Abs. 2 SGB V).
Alle relevanten Pflegethemen werden vermittelt und ihre Ausführung durch Übungen erlernt.

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung müssen die Teilnehmer/- innen ein dreimonatiges Vollzeitpraktikum im Bereich der Behandlungspflege unter Anleitung absolvieren, um danach in entsprechenden Aufgabenfeldern tätig werden zu dürfen.

Sie erwerben in einer sach- und fachgerechten theoretischen Schulung gem. Landesvertrag NRW Häusliche Pflege alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der behandlungspflegerischen Tätigkeit der Leistungsgruppe 1 und 2.

Schriftliche / praktische Prüfung, Befragung durch den Prüfungsausschuss.

Seminargebühren: 1.050€

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