In der täglichen Betreuung von Patienten ist es wichtig sein Wissen regelmäßig aufzufrischen, zu aktualisieren und neue Ideen für Beschäftigungsangebote zu erhalten. Ebenso hilft ein Austausch mit anderen Kursteilnehmern zur Reflexion des Arbeitsalltag.
Laut Richtlinie nach § 87b Abs.3 AGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen vom 19.08.2008 müssen Betreuungskräfte nach der Qualifizierungsmaßnahme mindestens einmal im Jahr ihr Wissen in einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme vertiefen.
Tätigkeit im Berufsfeld der Betreuung von Pflegenden mit und ohne Demenz.
Alle Betreuungskräfte mit der Basisqualifizierung nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b)
2 Tage à 8 Unterrichtsstunden
BR02.25 ausgebucht
18.02.25 Stress lass nach – Belastungen erkennen und verändern
BR03.25 ausgebucht
04.03.25 Betreuungsangebote planen, erstellen & anpassen
BR08.25
14.08.2025 Betreuungsangebote planen, erstellen & anpassen Online
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Auffrischungskurs für Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI erhalten Sie eine Bescheinigung.
Mit einer Bescheinigung zur jährlichen Teilnahme an dem Auffrischungskurs für Betreuungskräfte, erfüllen Sie die vertraglichen Voraussetzung für die Kostenträger.
Seminargebühren: 180,00€