Gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase

nach § 132g SGBV

Zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen insbesondere zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen sowie psychosozialer Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich. Vor diesem Hintergrund können zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII gemäß § 132g Abs. 1 SGB V eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten.

Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase soll den Leistungsberechtigten bezogen auf ihre individuelle Situation ermöglicht werden, Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu entwickeln und mitzuteilen.

Weiterführende Informationen finden sie auf: GKV Spitzenverband

Tätigkeitsfeld im Gesundheitswesen mit Praxisbezug zur Weiterbildung.

  • Ziel ist es die Akteure im Gesundheitswesen zu Beratern für eine kompetente und qualifizierte gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase auszubilden.
    Nach Abschluss kann eine systematische Implementierung und Umsetzung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V in Ihrer Einrichtung implementiert werden.

Für die Berufsgruppen der Mediziner, Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte, Sozialarbeiter, Heilerziehungspfleger, Erzieher, Pädagogen, Psychologen, Theologen und vergleichbare Ausbildungen.
Zur Anerkennung bei der Kostenträgern ist mindestens eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 8 Jahre nachzuweisen.

  • Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung
  • Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten
  • Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
  • Dokumentation und Vernetzung

Die Weiterbildung gliedert sich in zwei Teile.

Der ersten Teil umfasst 48 Unterrichtseinheiten theoretischen Unterricht und 12 praktische Unterrichtseinheiten bestehend aus zwei Beratungsprozessen inklusive Dokumentation mit insgesamt vier begleiteten Gesprächen zur Vor- und Nachbereitung. Die Beratungsprozesse finden bei den Teilnehmenden vor Ort statt, hierzu werden individuelle Termine mit den Mentorinnen und Mentoren des Praxisteils vereinbart.

Im zweiten Teil schließen sich die Durchführung von mindestens sieben Beratungsprozessen an, die in der Regel innerhalb eines Jahres alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden.

Kurs: GVP01.2023
30.01-01.02.23
17.02.-01.03.23
zzgl. 12 Praxiseinheiten (individuelle Termine) und Reflexionstag im Januar 2024

GVP02.2024

13.02. – 15.02.24 und 06.05.-08.05.24

zzgl. 12 Praxiseinheiten (individuelle Termine) und Reflexionstag bis Mai 2025

Zertifikat über die Teilnahme an der Weiterbildung „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“
Der Kurs entspricht den Rahmenvereinbarungen nach § 312g Abs. 3 SGB V und wird durch die Krankenkassen anerkannt. Sie sind dann geeignet als BeraterIn tätig zu werden und dies mit den Kostenträgern abzurechnen.

Seminargebühr 1.750€

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